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   LSG Berlin, 22.09.1998 - L 9 KR 30/98   

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https://dejure.org/1998,38334
LSG Berlin, 22.09.1998 - L 9 KR 30/98 (https://dejure.org/1998,38334)
LSG Berlin, Entscheidung vom 22.09.1998 - L 9 KR 30/98 (https://dejure.org/1998,38334)
LSG Berlin, Entscheidung vom 22. September 1998 - L 9 KR 30/98 (https://dejure.org/1998,38334)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 23/00 R

    Krankenversicherung - Voraussetzung für Kostenerstattungsanspruch -

    Bei laufenden oder sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Leistungen wird allerdings die ablehnende Entscheidung der Krankenkasse im allgemeinen als Zäsur gesehen und die Kostenerstattung nur für diejenigen Leistungen ausgeschlossen, die bis zum Zeitpunkt der Entscheidung auf eigene Rechnung beschafft wurden; für spätere Leistungen wird der erforderliche Kausalzusammenhang dagegen bejaht (vgl etwa BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 22 S 106; Urteile des LSG Berlin vom 22. September 1998 - L 9 Kr 30/98; Urteil des LSG Niedersachsen vom 20. Januar 1999 - L 4 KR 171/98).
  • LSG Hessen, 26.01.2006 - L 8/14 KR 1261/02

    Gerätegestütztes Wirbelsäulentraining - ergänzende Leistung zur Rehabilitation -

    Bei laufenden oder sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Leistungen wird allerdings die ablehnende Entscheidung der Krankenkasse im Allgemeinen als Zäsur angesehen und die Kostenerstattung nur für diejenigen Leistungen ausgeschlossen, die bis zum Zeitpunkt der Entscheidung auf eigene Rechnung geschafft wurden; für spätere Leistungen wird der erforderliche Kausalzusammenhang dagegen bejaht (vgl. BSG, SozR 3-2500, § 13 Nr. 22; Urteil des LSG Berlin vom 22. September 1998 - L 9 KR 30/98; Urteil des LSG Niedersachsen vom 20. Januar 1999 - L 4 KR 171/98), wenn die nachträglich getroffene Entscheidung der Krankenkasse noch geeignet war, das weitere Leistungsgeschehen zu beeinflussen.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 5 KR 1523/18
    Der Senat verkennt nicht, dass bei laufenden oder sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Leistungen die ablehnende Entscheidung der Krankenkasse im Allgemeinen als Zäsur gesehen und die Kostenerstattung nur für diejenigen Leistungen ausgeschlossen ist, die bis zum Zeitpunkt der Entscheidung, vorliegend mit dem Bescheid vom 14.06.2016, auf eigene Rechnung beschafft wurden; für spätere Leistungen der erforderliche Kausalzusammenhang hingegen grds. auch bejaht werden kann (vgl. etwa Urteile des Landessozialgericht [LSG] Berlin vom 22.09.1998 - L 9 Kr 30/98 - Urteil des LSG Niedersachsen vom 20.01.1999 - L 4 KR 171/98 -, jew. in juris).
  • VG Saarlouis, 21.12.2010 - 3 K 735/09

    Beamtenrecht, Beihilfe (Proimmuntest, Oxyvenierung nach Dr. Regelsberger, Gabe

    Das Landessozialgericht Berlin sei in seinem Urteil vom 22.9.1998, Aktenzeichen L 9 Kr 30/98, davon ausgegangen, dass die Oxyvenierungstherapie gerade nicht die Anforderungen erfülle, die im Sinne eines wissenschaftlichen Statistiknachweises an den Wirksamkeitsnachweis einer neuen Behandlungsmethode zu stellen seien.
  • VG Saarlouis, 27.12.2010 - 3 K 1326/09

    Beamtenrecht, Beihilfe (Oxyvenierung nach Dr. Regelsberger)

    Das Landessozialgericht Berlin sei in seinem Urteil vom 22.9.1998, Aktenzeichen L 9 Kr 30/98, davon ausgegangen, dass die Oxyvenierungstherapie gerade nicht die Anforderungen erfülle, die im Sinne eines wissenschaftlichen Statistiknachweises an den Wirksamkeitsnachweis einer neuen Behandlungsmethode zu stellen seien.
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